​Kreisverwaltung Germersheim missachtet gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines Naturschutzbeirats.

Naturschutzbeiräte sind ein wesentliches Instrument, um die Arbeit der Naturschutzbehörden durch unabhängigen, fachlichen Rat zu unterstützen. Gemäß §28 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) sind sie zu bilden und dienen dazu, die nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft zu fördern, das Bewusstsein für Umweltfragen in der Bevölkerung zu stärken und Bürgerbeteiligung zu verankern. Im Landkreis Germersheim existiert ein solches Gremium derzeit nicht und wurde auch seit gut 15 Jahren nicht eingerichtet.

Um diesen Zustand zu beheben und die zwingenden gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, hatte die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im April 2026 formell die Einrichtung eines Naturschutzbeirates beantragt. Seitens der Kreisverwaltung wurde nun – ohne weitere Beratung und ohne jeglichen Beschluss des Kreistags oder sonstiger Gremien – entschieden: Es wird weiterhin kein Naturschutzbeirat ins Leben gerufen.

Es wurde stattdessen darauf verwiesen, dass bereits bei der zuständigen Landesbehörde in Mainz angezeigt wurde, dass man diese gesetzliche Verpflichtung wegen des bürokratischen Aufwands umgehen wolle. Eine Rückmeldung aus dem Ministerium, dass diese gesetzliche Vorgabe zwingend umzusetzen sei, habe man noch nicht erhalten. Daher möchte die Kreisverwaltung auch weiter auf die Bildung eines solchen Beirates verzichten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigt für diese Entscheidung der Verwaltung keinerlei Verständnis und lehnt das Vorgehen, geltendes Recht wissentlich und willentlich zu missachten, ausdrücklich ab. Wir werden uns weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Basis-Anforderungen des Naturschutzes auch im Landkreis Germersheim vollständig umgesetzt werden.