Kandel: GRÜNE bringen Baumschussatzung auf den Weg

In seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat die Baumschutzsatzung für die Stadt Kandel verabschiedet. Auf den Weg gebracht wurde die Satzung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der Grünen Beigeordneten Jutta Wegmann. Eine im Oktober 2020 eigens gegründete, fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Leitung von Jutta Wegmann hat zusammen mit der Verwaltung die Inhalte der Satzung ausgearbeitet. Geschützte Bäume dürfen fortan nicht entfernt, zerstört oder verändert werden, denn Bäume sind natürliche Klimaschützer und tragen wesentlich zum Wohlbefinden der Bürger in der Stadt bei.

„Die Sicherung und Verbesserung von Luft- und Lebensqualität sind heute wichtiger denn je. Versiegelte Flächen heizen sich im Sommer stark auf, Maßnahmen zur Klimawandelanpassung werden somit immer bedeutender. Ich freue mich daher sehr, dass der Stadtrat unserer Initiative gefolgt ist und die Baumschutzsatzung verabschiedet hat“, erklärt Jutta Wegmann, Grünen Beigeordnete der Stadt Kandel.

Über die verabschiedete Baumschutzsatzung sind alle Bäume geschützt, unabhängig davon, ob diese auf privatem oder öffentlichem Grund stehen. Die folgenden Kriterien wurden nach dem Vorbild von Baumschutzsatzungen von Karlsruhe und Landau für Kandel angepasst:

  • Wirtschaftlich nicht genutzte Bäume im Stadtgebiet
  • Bäume mit Stammumfang ab 120 cm
  • Obstbäume mit Kronenansatz ab 1,60 m (Hochstämme)
  • Baumgruppen, wenn der Umfang der einzelnen Stämme größer 60 cm ist
  • Alle Bäume auf öffentlichen Verkehrsflächen, sowie Ersatzpflanzungen, unabhängig vom Stammdurchmesser

Ausnahmen werden bei unzumutbaren Härten, wenn das öffentliche Interesse gewahrt werden muss oder auf Antrag bei der Stadt gewährt.

„Wir haben bewusst weniger strenge Voraussetzungen definiert als in Vorbildsatzungen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen“, so Jutta Wegmann.

Ersatzpflanzung oder Ausgleichspflanzungen festgelegt

Mit der Verabschiedung der Baumschutzsatzung wird es künftig verboten sein, geschützte Bäume zu beseitigen oder sie derart zu beeinträchtigen, dass sie eingehen. Zulässig sind weiterhin Baumbehandlungen, wie Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, Maßnahmen der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr, das Zurückschneiden bruchgefährdeter Bäume, die fachgerechte Pflege von Kopfweiden sowie die Herstellung des Lichtraumprofils an Straßen.

Für künftige Bauvorhaben gilt ein Baumbestandsplan unter Berücksichtigung geschützter Bäume. Falls dies nicht möglich ist, besteht grundsätzlich eine Verpflichtung für eine Ersatzpflanzung. Wenn in begründeten Ausnahmefällen diese nicht vorgenommen werden kann, ist eine Ausgleichszahlung zu entrichten. Bei Nichtachtung oder Zuwiderhandlung können Geldbußen auferlegt werden.

Unterstützung der Stadt für Bürgerinnen und Bürgern beim Baumschutz

Die Stadt unterstützt die Bürgerinnen und Bürger mit Information und Beratung sowie, ab 2022, mit der Übernahme der Kosten einer Baumkontrolle, wenn der Stadt schützenswerte Bäume auf privaten Grundstücken freiwillig angezeigt werden.

Wahrung und Verbesserung der Luft- und Lebensqualität für Kandler Bürgerinnen

„Der Siedlungsdruck auf Kandel hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Wir kämpfen darum, dass Grünflächen erhalten werden und dass trotz der zunehmenden Verdichtung und Versiegelung wertvolle Natur erhalten bleibt.  Bäume sind wahre Klimaschützer und daher von großem Wert für jede Stadt“, erläutert Jutta Wegmann. Bäume prägen nicht nur das Erscheinungsbild unserer Städte, sie haben außerdem eine lange Reihe von ökologischen, ökonomischen und sozialen Effekten. Sie verbessern nachhaltig das Klima durch Sauerstoffproduktion, CO2 -Bindung, Staubfilterung und Schattenbildung. Sie halten Regenwasser zurück und verringern so Abflussspitzen. Bäume helfen darüber hinaus, die Artenvielfalt zu erhalten, denn sie bieten Nistplätze, Nahrung, Lebensraum und Schutz für die unterschiedlichsten Tiere.